Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Autopark 151 e.U.
        Die Firma Autopark 151 e.U. verkauft  über ihre Internetseite www.reifenpro.at Waren an den Besteller (nachfolgend  Kunde genannt) nur zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen  (AGB). 
        
        1.    Bestellung,  Vertragsschluss
        
        1.1.    Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein  rechtlich verbindliches Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog  dar, und versteht sich als Aufforderung zur Anbotslegung durch den  Kunden. 
        
        1.2.    Der Kunde kann aus dem Sortiment von Autopark 151 e.U. Produkte auswählen und diese über den Button  „in den Warenkorb legen“ in einem so genannten Warenkorb sammeln. Der Kunde  kann bei einer Bestellung von Reifen darüber hinaus eine Montage der Reifen in  einer Servicewerkstatt beauftragen. Bei der Bestellung muss der Kunde seinen  Namen, seine Anschrift und seine E-Mail-Adresse bekanntgeben. Durch Anklicken  des Buttons „Bestellung abschicken“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot  zum Kauf der im Warenkorb enthaltenen Waren ab. Dieses Angebot kann jedoch nur  abgegeben und übermittelt werden, wenn der Kunde durch Klicken auf den Button  „AGB gelesen und akzeptiert“ diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert  und sich diesen daher für den Fall der Annahme seines Anbots  unterwirft.  
        
        1.3.    Der Empfang der Bestellung wird dem Kunden unverzüglich  auf elektronischem Wege von Autopark 151 e.U. bestätigt,  in dieser E-Mail wird die Bestellung des Kunden nochmals aufgeführt. Die  Empfangsbestätigung, in der die Bestelldaten, die AGB von Autopark 151 e.U. und die Informationen gemäß §§ 5c Abs. 1 und  5d Abs. 1 u. 2 KSchG enthalten sind, stellt noch keine Annahme des Angebots  dar, was in der Empfangsbestätigung auch ausdrücklich vermerkt ist. 
        
        1.4.    Der Kaufvertrag kommt zustande, indem Autopark 151 e.U. das Angebot des Kunden dadurch annimmt, dass Autopark 151 e.U. die Auslieferung der Ware  entsprechend der Bestellung des Kunden veranlasst. Hierüber lässt Autopark 151 e.U. dem Kunden eine Bestätigung per E-Mail  zukommen. Sollte Autopark 151 e.U. das  Angebot des Kunden nicht annehmen, wird Autopark 151 e.U. dies dem Kunden unverzüglich mitteilen.
        
        1.5.     Im Rahmen der Betrugsprävention kontrolliert Autopark 151 e.U. einige Bestellungen nach dem  Zufallsprinzip. In diesem Fall bittet Autopark 151 e.U. den Kunden, bestimmte Dokumente  einzuschicken. Dabei kann es sich z. B. um eine Kopie der Vorderseite der  Kreditkarte (mit teilweise abgedeckten Zahlen)  und eine Kopie des  Ausweises des Inhabers der Kreditkarte handeln. Hiermit soll  Kreditkartenmissbrauch ausgeschlossen werden. Autopark 151 e.U. kann den Kunden eventuell auch bitten,  weitere Dokumente einzuschicken. Die Lieferzeit beginnt erst ab Versand der  Bestellung und nicht vor Prüfung der Belege. Falls der Kunde die gewünschten  Dokumente nicht schickt oder falls anhand der erhaltenen Belege ein  Kreditkartenmissbrauch nicht ausgeschlossen werden kann oder Zweifel an der  Kreditfähigkeit des Kunden bestehen, behält sich Autopark 151 e.U. das  Recht vor, die Bestellung zu stornieren.
         
        1.6.    Die Zusendung der Rechnung erfolgt in der Regel  einige Tage nach der Lieferung (bei Bestellung ohne Montage). 
2.    Lieferung, Warenverfügbarkeit
        
        2.1.    Die Lieferung erfolgt durch ein von Autopark 151 e.U. ausgewähltes Transportunternehmen. So werden  diese an die von ihm angegebene Adresse ausgeliefert.
          
        2.2.    Sollte der Kunde im Fall der Lieferung an die von ihm  angegebene Adresse die Lieferung nicht entgegennehmen können – etwa, weil er  nicht zu Hause ist – so hat er sich unverzüglich mit dem Transporteur, der eine  Nachricht hinterlassen wird, in Verbindung zu setzen. Sollte der Transporteur  nicht erreichbar sein, kann der Kunde auch direkt mit Autopark 151 e.U. Kontakt aufnehmen. Sollte der Kunde die Ware  nicht binnen vierzehn Tagen nach dem ersten Lieferversuch entgegennehmen, so  wird diese vom Transporteur auf Kosten des Kunden an Autopark 151 e.U. retourniert.
  
        2.3.    Ist das vom Kunden ausgewählte Produkt dauerhaft nicht  lieferbar, teilt Autopark 151 e.U. dies dem  Kunden umgehend mit. Autopark 151 e.U. sieht in diesem Fall von einer Annahme des  Angebots des Kunden ab. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande. Soweit  der Kunde bereits Zahlungen geleistet hat, werden diese unverzüglich erstattet.  Autopark 151 e.U. haftet nicht für  allfällige Nachteile, die dem Kunden dadurch entstehen, dass das ausgewählte  Produkt dauerhaft nicht lieferbar ist. Für allfällige Nachteile, die dem Kunden  auf Grund einer verspäteten Mitteilung über die dauerhafte Nichtlieferbarkeit  des ausgewählten Produkts entstehen,  haftet Autopark 151 e.U. nur, wenn die Verspätung auf Vorsatz oder  grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Ist das vom Kunden in der Bestellung  bezeichnete Produkt nicht mehr verfügbar, hat Autopark 151 e.U. das recht, einen  gleichwertigen Reifen oder einen Reifen mit einem höheren Load bzw. Speedindex  zu liefern.
  
        2.4.    Ist das vom Kunden in der Bestellung bezeichnete Produkt  nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt Autopark 151 e.U. dem Kunden dies unverzüglich mit. Bei einer  Lieferverzögerung von mehr als zwei Wochen hat der Kunde das Recht, sich von  seinem Angebot zu lösen, was innerhalb einer Woche nach Mitteilung der  Lieferverzögerung erfolgen muss. Hiebei werden bereits geleistete Zahlungen des  Kunden unverzüglich erstattet. Für allfällige Nachteile, die dem Kunden auf  Grund einer verspäteten Mitteilung über die Lieferverzögerung entstehen, haftet  Autopark 151 e.U. nur, wenn die Verspätung  auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. 
  
        3.    Subunternehmer, Montage und Servicezentren
  
        3.1.    Zur Erfüllung der ihr obliegenden Leistungen kann sich Autopark 151 e.U. auch Subunternehmern wie den  Servicezentren bedienen. 
  
        3.2.    Die Standard-Montage in einem Servicezentrum umfasst das  Aufziehen, Befüllen und Auswuchten der bestellten Reifen sowie den Austausch  von Ventilen (elektronische Ventile und Wohnmobilventile ausgenommen). Darüber  hinaus kann der Kunde über die Internetseite von Autopark 151 e.U. weitere Spezialleistungen beauftragen. 
  
        3.3.    Der Kunde kann auf der Internetseite von Autopark 151 e.U. ein Servicezentrum auswählen und den von ihm  gewünschten Termin für die Montage angeben. Sollte der gewünschte Termin nicht  verfügbar sein, so wird Autopark 151 e.U. den Kunden unverzüglich informieren, und ihm  andere Termine und / oder ein anderes Servicezentrum vorschlagen. Sollte ein  den Kunden zufriedenstellender Termin nicht gefunden werden, so kann der Kunde  vom Vertrag zurücktreten.  
  
        4.    Kaufpreis, Versandkosten
  
        4.1.    Der Kaufpreis der jeweiligen Ware richtet sich nach der  jeweils am Tag der Bestellung gültigen Preisliste von Autopark 151 e.U., die über  www.reifenpro.at einsehbar ist. Sofern der Kunde auch die Montage der Ware in  einem Servicezentrum bestellt, erhöht sich der Kaufpreis um die jeweils am Tag  der Bestellung gültige Montagegebühr gemäß der auf www.reifenpro.at einsehbaren  Autopark 151 e.U.-Preisliste. Alle Preise verstehen sich inklusive  Umsatzsteuer. 
  
        4.2.    Die Zustellung der Ware erfolgt nur innerhalb des  Gebietes der Republik Österreich an eine vom Kunden angegebene österreichische  Anschrift oder an ein von ihm ausgewähltes Servicezentrum. 
  
        4.3.    Dem Kunden werden keine Kosten für Verpackung und  Versand der Ware in Rechnung gestellt wenn mehr als ein Reifen bestellt wurde.  Die Lieferung kostet 4,90€ wenn lediglich ein Reifen bestellt wurde. Die  Versandkosten für Kompletträder betragen 4,90 Euro pro Rad, unabhängig von der  Zahl der bestellten Räder.
  
        5.    Zahlungsmodalitäten
  
        5.1.    Der Kaufpreis ist unmittelbar mit Eingang der Bestellung  des Kunden bei Autopark 151 e.U. zur Zahlung fällig.
  
        5.2.    Sollte es von Seiten Autopark 151 e.U. zu keiner  Veranlassung der Auslieferung der Ware an den Kunden kommen wird Autopark 151 e.U. dem Kunden einen allenfalls bereits empfangenen Kaufpreis unverzüglich  rückerstatten. 
  
        5.3.    Der Kunde kann die Zahlung per Überweisung und per  Paypal, vornehmen. 
        Wählt der Kunde die Ratenzahlung, wird der noch offene Restbetrag sofort  fällig, sobald eine der ersten beiden Raten nicht gezahlt wird.
  
        5.4.    Der Kunde ist nicht berechtigt, wegen  Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Gegenansprüche Zahlungen zurückzuhalten  oder aufzurechnen; dies gilt jedoch nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des §  1 KSchG. 
  
        5.5.    Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist Autopark 151 e.U. berechtigt – unabhängig von der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes  gemäß Punkt 6. – Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. geltend zu machen. Handelt  es sich auf Seiten des Kunden um ein unternehmensbezogenes Geschäft, gelangen  Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß §  352 UGB zur Verrechnung.
  
        6.    Eigentumsvorbehalt
  
        Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises verbleibt die Ware im Eigentum  von Autopark 151 e.U.. Gerät der Kunde mit der Zahlung länger als vierzehn Tage in  Verzug, ist Autopark 151 e.U. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware  zurückzufordern. Sollte zu diesem Zeitpunkt bereits die Montage der Reifen  erfolgt sein, so hat der Kunde diese auf seine Kosten wieder zu demontieren,  und für die durch die bereits erfolgte Benutzung verursachte Abnützung  Wertminderung zu leisten.
  
        7. Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen von Seiten Autopark 151 e.U.
  
        Autopark 151 e.U. hat seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt, sobald der Kunde  die bestellte Ware erhalten hat, bzw., sofern die Montage der Reifen in einer  Servicewerkstatt beauftragt wurde, sobald die Montage gemäß Punkt 3.2.  durchgeführt wurde. 
  
  8.    Information über das Rücktrittsrecht  gemäß § 5e KSchG
  
        8.1.    Ist der Kunde Verbraucher, kann er von seiner  Vertragserklärung binnen 14 Werktagen zurücktreten. Die Frist beginnt an dem  Tag zu laufen, an dem der Kunde die Ware erhält. Für einen Rücktritt lediglich  von der Bestellung der Montage beginnt die Frist mit dem Tag des  Vertragsabschlusses zu laufen. Zur Wahrung der Rücktrittsfrist genügt die  rechtzeitige Absendung der Rücktrittserklärung per Brief oder E-Mail an eine  der folgenden Adressen: 
                           
        Autopark 151 e.U.
        Eisengasse 20. 2604 Theresienfeld
  info@reifenpro.at 
  
  
        8.2.    Im Falle eines wirksamen Rücktritts sind die beiderseits  empfangenen Leistungen rückabzuwickeln. Autopark 151 e.U. hat dem Kunden die von  diesem bereits geleisteten Zahlungen zu erstatten und gemäß § 5g Abs. 1 Z. 1  KSchG dem von diesem auf die Sache gemachten, notwendigen und nützlichen  Aufwand zu ersetzen; der Kunde hat Autopark 151 e.U. die erhaltene Ware zu  retournieren und, sofern er diese bereits benutzt hat, ein angemessenes Entgelt  für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine allfällige  Wertminderung, zu bezahlen. Die Retournierung der Ware erfolgt dergestalt, dass  diese von Autopark 151 e.U. abgeholt wird, wobei vereinbart wird, dass der Kunde  die hiefür anfallenden Kosten trägt, d. h. 15 Euro pro Reifen. Der Kunde hat  zur Vereinbarung eines Abholtermins unter der folgenden Telefonnummer mit Autopark 151 e.U. Kontakt aufzunehmen:
  
  
        8.3.    Aus dem Rücktritt resultierende Zahlungen haben  innerhalb von dreißig Tagen zu erfolgen. Die Frist beginnt für den Kunden mit  der Absendung der Rücktrittserklärung bzw. mit der Absendung der Ware, sofern  dadurch konkludent der Rücktritt erklärt wird; für Autopark 151 e.U. beginnt die  Frist mit dem Empfang der Ware.
        Besonderer Hinweis: Das Rücktrittsrecht besteht nicht bei Waren, die nach  Kundenspezifikation angefertigt werden. Darunter fallen die Lieferungen von  Kompletträdern, die wir nach Ihren Wünschen montieren.
  
        9.    Gewährleistung
  
        9.1.    Soweit die gelieferte Ware mangelhaft ist, ist der Kunde  im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (§ 932ff ABGB) berechtigt, die  Verbesserung, den Austausch der Sache, eine angemessene Minderung des Entgelts  (Preisminderung) oder die Aufhebung des Vertrages (Wandlung) zu fordern. Ist  der Kunde nicht Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG, steht Autopark 151 e.U. das  Wahlrecht über die Art, wie die Gewährleistung erfolgt, zu. Ist der Kunde nicht  Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG, so hat er weiters bei Autopark 151 e.U. die  Gewährleistungsansprüche binnen einem Monat, nachdem sich die Mangelhaftigkeit  der Ware herausstellt, bei sonstigem Ausschluss jeglicher Gewährleistung  geltend zu machen. Für Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG  sind, gilt weiters, dass Beanstandungen, wonach die Lieferung nicht vollständig  oder nicht ordnungsgemäß erfolgt sei, binnen sieben Tage nach Übernahme der  Ware erfolgen müssen, andernfalls die Ware als genehmigt gilt. 
  
        9.2.    Handelsübliche oder technisch nicht vermeidbare  Abweichungen von Maßen, Mustern, Farben, Beschaffenheit usw. sowie Änderungen  in Konstruktion und Ausführung der Ware stellen keinen Mangel dar, soweit diese  Abweichungen und Änderungen unwesentlich sind. Dies schließt ein, dass sich Autopark 151 e.U. das Recht vorbehält, Reifen mit Markierungen für spezielle  Fahrzeughersteller (MO, AO, etc.) anstatt der vom Kunden bestellten Reifen ohne  Markierungen für spezielle Fahrzeughersteller auszuliefern. Alle Maße sind  Zirka-Angaben. 
  
        9.3.    Mit Kunden, die nicht Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG  sind, wird eine einjährige Gewährleistungsfrist vereinbart. Bei Kunden, die  Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG sind, beträgt die Gewährleistungsfrist zwei  Jahre. Die Frist beginnt zu laufen, sobald der Kunde die Ware erhalten hat,  bzw. – bei Bestellung auch der Montage – am Tag der Montage. 
  
        9.4.    Erklärungen zur oder im Rahmen der Gewährleistung verpflichten  Autopark 151 e.U. nur insoweit, als sie von Mitarbeitern von Autopark 151 e.U. getätigt  werden. Erklärungen der Subunternehmer verpflichten Autopark 151 e.U. nicht. 
  
        9.5.    Für Mangelfolgeschäden haftet Autopark 151 e.U. nur bei  Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ausgenommen von dieser Haftungsbeschränkung  sind Personenschäden (Verletzung des Lebens, des Körpers oder der  Gesundheit). 
  
        10.    Haftungsbeschränkung
  
        10.1.    Autopark 151 e.U. haftet grundsätzlich nur für Schäden, die  auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln von Autopark 151 e.U., seiner  gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen (insbesondere die die Montage  durchführenden Subunternehmer) beruhen. Ausgenommen von dieser  Haftungsbeschränkung sind Personenschäden (Verletzung des Lebens, des Körpers  oder der Gesundheit). 
  
        10.2.    Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass die  bestellten Reifen für den von ihm beabsichtigten Verwendungszweck, insbesondere  für die Montage an seinem Fahrzeug, technisch geeignet und rechtlich zulässig  sind. Obwohl Autopark 151 e.U. bemüht ist, auf der Seite www.reifenpro.at  Maßnahmen und  Vorkehrungen zu treffen, um Fehler bei der Bestellung zu vermeiden (Dimension,  Load- und Speed-Index, usw.), haftet Autopark 151 e.U. daher nicht dafür, dass die  vom Kunden bestellten Reifen für den von ihm beabsichtigten Verwendungszweck  technisch ungeeignet bzw. rechtlich unzulässig sind. Autopark 151 e.U. haftet  weiters nicht für Schäden, die daraus resultieren, dass der Kunde die von ihm  bestellten Reifen einer technisch ungeeigneten bzw. rechtlich unzulässigen  Verwendung zuführt, insbesondere sie an seinem Fahrzeug montiert. Der Kunde  bleibt zur Zahlung des Kaufpreises an Autopark 151 e.U. verpflichtet und ist nicht  berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 
  
        10.3.    Autopark 151 e.U. kann die Datenkommunikation über das  Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder  jederzeit verfügbar gewährleisten. Autopark 151 e.U. haftet daher weder für die  ständige noch für die ununterbrochene Verfügbarkeit seines  Online-Handelssystems. 
  
        10.4.    Die Einschränkungen der Ziffer 10 gelten auch zu  Gunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Autopark 151 e.U.,  wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden. 
  
        10.5.    Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben  unberührt. 
  
        11.    Gefahrtragung
  
        Gemäß § 429 ABGB geht die Gefahr mit dem Abgang der Lieferung auf den Kunden  über. Der Kunde trägt daher die Gefahr der Versendung. 
  
  12.    Datenschutz
  
        Es ist erforderlich, dass Autopark 151 e.U. im Rahmen der Abwicklung von Verträgen  Daten des Kunden erhebt. Der Kunde erklärt sich daher damit einverstanden, dass  insbesondere sein Name, seine Adresse und seine E-Mail-Adresse  (personenbezogene Bestandsdaten) gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes  erhoben, verarbeitet und genutzt werden, soweit dies zur Begründung,  inhaltlichen Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlich  ist. Diese Daten sind gegen den Zugriff Dritter geschützt, werden nicht an Dritte  weitergegeben und sind nicht über das Internet zugänglich.
  
        13.    Mitteilungen an den Kunden
  
        Mitteilungen an den Kunden erfolgen über die von ihm bei der Bestellung  angegebene E-Mail-Adresse. Sollte der Kunde die von Autopark 151 e.U. abgesendeten  E-Mails, aus welchen Gründen auch immer, nicht abrufen können, ohne dass Autopark 151 e.U. eine Fehlermeldung erhält, so geht dies zu Lasten des Kunden. 
  
        14.    Anwendbares Recht
  
        Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen dem  Kunden und Autopark 151 e.U. unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss  des UN-Kaufrechts. 
  
        15.    Gerichtsstand
  
        Ist der Kunde nicht Konsument im Sinn des § 1 KSchG, wird für sämtliche sich  aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten  die Zuständigkeit des für den ersten Wiener Gemeindebezirk sachlich zuständigen  ordentlichen Gerichtes vereinbart. Autopark 151 e.U. ist jedoch auch berechtigt,  Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben. Für Kunden, die  Konsument im Sinne des § 1 KSchG sind, gilt ausschließlich deren allgemeiner  Gerichtsstand. 
  
        16.    Salvatorische Klausel
  
        Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein  oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen hievon unberührt. Die  unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine  rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck  der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Diese Regelung gilt entsprechend  bei Regelungslücken. 
  
	  17.    Widerrufsrecht
  
  	Sie haben das Recht, innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt am Tag, nach dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die bestellten Waren erhalten haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns vor allem schriftlich (Brief oder E-mail), mittels einer eindeutiger Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. (Adresse: Eisengasse 20. 2604 Theresienfeld;; E-mail: info@reifenpro.at)
 Im Falle eines Widerrufs müssen die Waren im unbenutzten Zustand sein. Die Kosten für die Rücksendung werden nach Erhalt der Waren zurückerstattet. Für den Widerruf wird kein Entgelt berechnet. 
Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht verpflichtend ist.
Widerrufsformular (Download)
Im Falle eines Widerrufs müssen die Waren im unbenutzten Zustand sein. Alle Ihre Zahlungen (einschließlich der Lieferkosten, des Warenpreises, der Rücksendekosten)  werden nach Erhalt der Mitteilung über Ihren Widerruf innerhalb von 14 Tagen zurückerstattet und wir können die Zahlung verweigern bis wir die Waren zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben. Für den Widerruf wird kein Entgelt berechnet.